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Arbeiten als Krankenpfleger oder Altenpfleger in der Häuslichen Beatmungspflege

Die Tätigkeit von Krankenpflegern und Altenpflegern in der Häuslichen Beatmungspflege nimmt stetig zu, da dies eine Wachstumsbranche innerhalb der Pflege ist. Dies ist nicht ganz unproblematisch.

Oftmals läuft das so ab. Ein Kranken-oder Altenpfleger hört von einer Stellenanzeige bei einem Ambulanten Pflegedienst. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch wird ein Schnuppertag vereinbart. Wenn sich der Patient und der Pfleger mögen, erfolgt eine Einstellung durch den Ambulanten Pflegedienst. Meistens werden dann ein oder zwei Einarbeitungstage absolviert, in dem die Grundlagen der Pflege und der speziellen Beatmungspflege vermittelt werden.

 

Bei spezialisierten Ambulanten Pflegediensten kann die Einarbeitungszeit eine Woche oder länger betragen. Oftmals wird sie aber durch betriebliche Zwänge schon nach kurzer Zeit unterbrochen und der Pfleger oder Pflegerin werden ins kalte Wasser geworfen. Wenn der Patient schon lange betreut wird, ist das auch meistens kein Problem. Der Patient oder die Angehörigen kennen das Umfeld genau und können gegebenenfalls dem verantwortlichen Pfleger „unter die Arme greifen“. Sie wissen oft besser als das Pflegepersonal, was in schwierigen Situationen zu tun ist.

 

Wenn der Patient aber erst seit kurzer Zeit an die Beatmung angeschlossen ist, kann es schnell zu problematischen Situationen kommen. Der Patient muss abgesaugt werden und das Absauggerät streikt aus unerfindlichen Gründen; das Beatmungsgerät alarmiert ständig und man hat keine Ahnung warum; usw. Außerdem kennt man sich oft mit gewissen Grunderkrankungen wie ALS, Multiple Sklerose oder COPD nur wenig aus. Mit dieser Situation sind viele Pflegekräfte dann schnell überfordert.

 

Was kann man machen? Zu einem gibt es seit einiger Zeit einige gute Bücher zu dem Thema, wie z.B.: „Fachpflege Beatmung“ von Sigrid Schäfer, Frank Kirsch usw. Damit kann man sich einen sehr guten Überblick über das Thema Beatmung verschaffen. Es gibt auch ein extra Kapitel über die Heimbeatmung. Gute Informationen bietet auch das Buch „Anästhesie und Intensivpflege“ von Reinhard Larsen. Es wird aber wenig zu dem Thema Heimbeatmung gesagt und behandelt mehr die Beatmungssituationen auf der Intensivstation, die sich doch erheblich von der Heimbeatmung unterscheiden.

 

Wenn man plant, längere Zeit im Bereich der Beatmung zu arbeiten sich was gutes tun will (und das nötige Kleingeld hat), ist natürlich eine Weiterbildung in dem Bereich nicht schlecht. Gute Erfahrungen habe ich mit dem Kurs „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ von der BAWIG gemacht. Dieser dauert etwa 8 Tage und macht einen fit für die Praxis. Darauf aufbauend kann man noch die Zusatzqualifikation „Pflegeexperte für außerklinische Beatmung“ machen. Diese ist aber wesentlich umfangreicher (und teurer) und eignet sich für eine Karriere als Teamleiter.

 

Manche spezialisierten Pflegedienste übernehmen dafür die Fortbildungskosten. Dazu wird eine Ergänzung des Arbeitsvertrages geschlossen, die den Pfleger verpflichtet 1-2 Jahre in dem Unternehmen tätig zu sein. Das hat sowohl Vorteile: man hat einen gesicherten Arbeitsplatz, als auch Nachteile: beim Tod des Patienten ist man unter Umständen gezwungen umzuziehen.

 

Als freiberufliche Pflegekraft hat man gute Chancen hin und wieder den einen oder anderen Auftrag in der Beatmungspflege zu bekommen. Der Vorteil ist, dass man in kurzer Zeit viele Stunden machen kann.

Was habt ihr für Erfahrungen in der Beatmungspflege gemacht? Kennt ihr noch weitere Fortbildungsmöglichkeiten oder gute Literatur?

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Selbstständige Pflegekräfte oder Zeitarbeitsfirma?

Die meisten Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime oder Ambulante Pflegeeinrichtungen) sind personell sehr knapp besetzt. Bei längerer Abwesenheit von Mitarbeitern (wie. z. B. durch Krankheit oder Urlaub) entstehen sehr schnell Engpässe die überbrückt werden müssen.

Um diese Engpässe auszugleichen, müssen die Pflegeinrichtungen entweder dem Stammpersonal Mehrarbeitszeiten zumuten oder sie greifen auf Fremdpersonal zurück. Von woher rekrutiert man dieses Fremdpersonal?

Da gibt es zum einen die Möglichkeit Pflegekräfte über Zeitarbeitsfirmenen zu rekrutieren, die den Bedarf ausgleichen können. Dies bringt aber oft Probleme mit sich. Bei den meisten Zeitarbeitsfirmen spielt die Vermittlung von Pflegefachkräften nur eine untergeordnete Rolle, so dass die Vermittler die speziellen Erfordernisse der Pflegebranche nicht kennen. Die Vermittlung von Fleischern und Maurern erfordert andere Kenntnisse, als die Vermittlung von Pflegefachkräften.

Sicherlich gibt es auch einige wenige positive Ausnahmen unter den Zeitarbeitsfirmen. Aber diese beschäftigen sich dann ausschließlich mit der Vermittlung von Pflegefachkräften. Meine eigene Erfahrung mit Zeitarbeitsfirmen gestaltet sich eher neagtiv. Ich arbeitete für kurze Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma, die sich ansonsten hauptsächlich mit der Vermittlung von Reinigungskräften, Montagehelfern und Lagerhelfern. Als kurzfristig ein Pflegeauftrag bei einem privaten Patienten endetete, wollte man mich unter 1/3 Lohnkürzung als Lagerhelfer vermitteln.

Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit mit selbstständigen Pflegekräften? Selbstständige sind naturgemäß stärker motiviert, da sie auf eigene Rechnung arbeiten. Wenn sie krank sind, bekommen sie kein Geld. Die Bürokratie für Pflegeeinrichtungen nimmt sehr stark ab. Anmeldungen zur Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft etc. fallen weg. Vom Personalbüro muss lediglich die Rechnung des Freiberuflers bearbeitet werden. Wenn die Zusammenarbeit sich als nicht besonders fruchtbar erweist, ist eine Trennung sehr einfach.

Die Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Pflegekräften und den Pflegeeinrichtungen hat somit für beide Seiten erhebliche Vorteile.

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Soll ich mich selbstständig machen oder nicht?

Das sollte man sich gut überlegen. Selbstständigkeit hat einige Vorteile. Aber auch einige Nachteile. Außerdem kommt es darauf an, ob ich der richtige Typ dafür bin.

Ein Vorteil der Selbstständigkeit ist natürlich ein höherer Verdienst. Als Freiberufler verdient man normalerweise mehr als im Angestelltenverhältnis. Manche Freiberufler (wenn sie bis zum Limit arbeiten und gut qualifiziert sind) verdienen bis zu 6000,00 € im Monat. Die Nachteile sind, dass man die Kosten der Sozialversicherung selber trägt, höhere Steuern zahlt und Versicherungen braucht, für die sonst der Arbeitgeber verantwortlich ist. Urlaubsgeld wird einem auch keiner zahlen wollen. Wenn keine Aufträge hereinkommen (kommt selten vor, wenn man sich rechtzeitg darum kümmert), hat man keine Einnahmen. Keine Aufträge, kein Geld. Das kann auch bei längeren Krankheitszeiten zum echten Problem werden.

 

Weitere Vorteile sind die abwechselungsreichen Tätigkeiten. Wenn man Freude daran hat, ständig mit neuen Situationen und Herrausforderungen konfrontiert zu werden, ist Selbstständigkeit genau das Richtige. Man lernt viel dazu und muss sich ständig neu bewähren. Wer dagegen das Regelmäßige liebt (Gleiche Kollegen, gleiche Patienten, gleiches Tätigkeitsfeld) wird auf Dauer damit keine Freude haben.

 

Eigenschaften, die man für die Selbstständigkeit mitbringen sollte, sind: Reisebereitschaft, Kontaktfreude, Flexibilität und eine schnelle Auffassungsgabe. Man ist oft lange von zu Hause weg, lernt in kurzer Zeit viele neue Personen kennen und muss sich schnell in unterschiedlichen Umgebungen zurecht finden. Dafür sieht man Freunde, Bekannte und den Partner entsprechend weniger. Das kann man mögen oder nicht.

 

Man sollte Berufserfahrung gesammelt haben. Sich direkt nach der Ausbildung selbstständig zu machen ist eine sehr hohe Herausforderung, die einen sehr schnell überfordern kann. Als examinierte Pflegekraft trägt man eine sehr hohe Verantwortung (für Menschen). Das kann zu einem gefühlten hohen Streßlevel führen (bzw. fremdes Dokumentationssystem, wo befindet sich eigentlich der Notfallkoffer?).

 

Ob die Selbstständigkeit einen glücklich macht oder nicht, kann man nur für sich selbst beantworten. Die Erfahrungen von anderen müssen nicht die meinen werden. Es steht einem natürlich frei es einfach mal auszuprobieren. Ein Rückkehr in die Festanstellung ist jederzeit möglich.

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Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer abführen?

Nein!!!! Nach Umsatzsteuergesetz § 4, Absatz 14 braucht ein Angehöriger einer heilberuflichen Tätigkeit keine Umsatzsteuer abzuführen. Auf den eigenen Rechnungen sollte man folgendes dazu vermerken:

HeilberuflicheLeistungen einer Ärztin/eines Arztes sind em. § 4 Absatz 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit; gleiches gilt im Rahmen derselben Vorschrift für die heilberuflichen oder pflegerischen Leistungen einer freiberuflich/selbstständig tätigen, staatlich examinierten Alten- oder Krankenpflegekraft.“

Um Ärger mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen sollte man vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit einem Steuerberater ausfüllen. Man kennt zwar immer Bekannte, die sich auch mit Steuern auskennen. Aber diese kennen sich eben nur aus und sind keine Experten.

Bei mir hat die Setzung eines kleinen „Kreuzchens“ an der falschen Stelle dazu geführt, dass ich monatelang einen Briefwechsel mit dem Finanzamt hatte. Das Finanzamt wollte mich nachträglich zur Errichtung von Umsatzsteuern heranziehen. Trotz persönlichen Erscheinens mit einem Steuergesetzbuch konnte ich ihn nicht vom Gegenteil überzeugen. Erst als mein Steuerberater sich der Sache annahm (mehrere hundert Euro Kosten), bekam ich Recht und wurde von der Rückzahlung verschont.

Daher: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

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Wie mache ich mich selbstständig als Freiberuflicher Pfleger?

Ich habe mich vor einiger Zeit als Krankenpfleger selbstständig gemacht und arbeite nun mit Erfolg freiberuflich. Das war aber gar nicht so einfach, da es schwer war vernünftige Informationen zu diesem Thema zu bekommen. Im WWW kann man zwar viel zu dem Thema lesen, aber leider nur wenig was weiter hilft. Das hat mich bewogen mit einem Blog zu beginnen, um Informationen und Erfahrungen mit euch zu teilen.

Um sich als Kranken-/Altenpfleger selbstständig zu machen ist es zuerst notwendig dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das Finanzamt stellt eine Steuernummer aus, die auf den eigenen Rechnungen angegeben werden muss. 

Und jetzt geht es los! Man meldet sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW) in Hamburg an (www.bgw-online.de). Am Besten ist es sich zunächst mit der BGW telefonisch in Verbindung zu setzen und das Vorhaben zu erläutern. Sie zeigen dann, wo man sich den Antrag herunterladen kann.

Als nächstes wendet man sich an das zuständige Gesundheitsamt und schildert diesem das Vorhaben in die Freiberuflichkeit zu gehen. Meistens begnügt sich das Gesundheitsamt mit einer kurzen Stellungnahme zum Vorhaben und einer beglaubigten Examensurkunde.

Weiterhin benötigt man auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung (sehr wichtig, da man für evlt. Fehler bei der Arbeit selbst haften muss!!!!)

Die Krankenkasse und die Rentenversicherung muss verständigt werden, das man nun selbstständig ist. Für die Beiträge zur Sozialversicherung ist nun nicht mehr der Arbeitgeber zuständig, sondern einzig und allein man selbst. Die Rentenversicherung ist bei freiberuflichen Pfleger-/innen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn man sich dort nicht rechtzeitig meldet kann man schnell unangenehme Probleme bekommen. Die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig. Man kann sich auf Antrag hin selbst freiwillig versichern (was sehr zu empfehlen ist) für aktuell 38,33 €.

Dann stellt sich die Frage, ob man sich selbst “vermarktet” oder mit einer Vermittlungsagentur (wie z. B. www.freiberuflicher-krankenpfleger.de) zusammenarbeitet. Selber Aufträge zu finden ist erfahrungsgemäß schwierig, wenn man über keine Konnektions verfügt. Der normale und einfache Weg ist die Zusammenarbeit mit einer Agentur. Eine seriöse Vermittlungsagentur bietet diesen Service für Freiberufler kostenlos an und rechnet die Vermittlungsprovision mit den Pflegeeinrichtungen ab.